Rechtsprechung
RG, 26.05.1883 - Rep. I. 214/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Findet die Bestimmung des Art. 808 Abs. 3 H.G.B. (§. 27 Abs. 3 Hamburger Allg. Versicherungsbedingungen) auch dann Anwendung, wenn der Versicherte die Entstehung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch ungewöhnliche Vertragsklauseln zum Nachteile des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit von Art. 808 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) bei der Verhinderung von Schadensersatzansprüchen durch einen Versicherer; Pflicht zum Schadensersatz eines Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 9, 118
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 10.11.1993 - I R 20/93
Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Unrichtige Rechtsauffassung - Zeitpunkt der …
Gegen die Bescheide erhoben die GmbH & Still und die Klägerin beim Niedersächsischen Finanzgericht (FG) Klage (Az. des Klageverfahrens: I 214/83).Die Klägerin war bereits an dem wegen der Gewerbesteuermeßbescheide vom 27. November 1982 geführten Klageverfahren (Az. des FG: I 214/83) beteiligt.
Ihr waren auch die möglichen Auswirkungen des Klageverfahrens I 214/83 bekannt.
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56
Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei …
Ein solches Verhalten kann nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts dazu führen, daß der Versicherer entsprechend dem Grundgedanken des § 67 Abs. 1 Satz 3 VVG von seiner Leistungspflicht frei wird (BGH VersR 1956, 301; RGZ 122, 292; 97, 76; 9, 118).